Medienstaatsvertrag

  • Rundfunkauftrag reloaded

    Eigentlich hat keine:r mehr daran gezweifelt, doch, wie wir schon in der Vergangenheit gelernt haben, gilt auch in der Rundfunk- und Medienpolitik ein Vertrag erst, wenn die Tinte der Unterschriften trocken ist. Was die „Anstalten“ aus dem neuen Staatsvertrag ableiten werden, und welche Schlüsse zur „Bündelung“ sie ziehen werden, wird uns also in den nächsten…

  • Eine Bertelsfrau für die Tagesschau?

    Der NDR wird morgen eine neue Intendantin wählen. Wobei die Frage erlaubt sein muss, wieviel „Wahl“ dem Rundfunkrat da eigentlich bleibt, wenn es überhaupt nur eine Kandidatin für den wichtigen Job gibt. Das Gremium kann den „Vorschlag“ morgen entweder mit 2/3-Mehrheit annehmen, oder der Verwaltungsrat muss innerhalb eines Monats eine:n neue:n Kandidat:in vorschlagen.

  • Mediathekperlen bald verboten?

    Eine Antwort

    Ich weiß ja nicht, ob sie etwa Aktien eines privaten TV-Veranstalters halten. Aber wenn sie welche haben, dann sollten sie jetzt ihre „Verluste realisieren“! Offensichtlich ist deren Verzweiflung ähnlich groß, wie bei den Kolleg:innen der Holzpresse, mit dem signifikanten Unterschied, dass von denen nur die allerwenigsten am Aktienmarkt gehandelt werden. Wie ich darauf komme?